PATENTE AUF ERFINDUNGEN

Auf deren Grundlage die Geräte PRK-1U und PRK-1UM hergestellt werden

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Patent „Verfahren zur Katastrophenverhütung und Vorrichtung zu seiner Durchführung“

№ 2148845
Titel des Erfindungspatents:
„Verfahren zur Katastrophenverhütung und Vorrichtung zu seiner Durchführung“
Patent Nr. 2148845
Datum der Patenterteilung:
10. Mai 2000

Die Erfindung kann zur Vorbeugung verschiedener katastrophaler Phänomene sowohl natürlichen Charakters, wie z.B. katastrophale Erdbeben, als auch katastrophaler Phänomene menschlichen Charakters, insbesondere in Produktionsanlagen, eingesetzt werden.
Патент Григория Грабового номер 2148845

Patent „Informationsübertragungssystem“

№ 2163419
Titel des Erfindungspatents:
„Informationsübertragungssystem“
Patent Nr. 2163419
Datum der Patenterteilung:
20. Februar 2001

Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Kommunikationstechnik und kann in Informationsübertragungssystemen eingesetzt werden, die eine drahtlose Kommunikation zwischen einem Sender und einem Empfänger von Informationen verwenden, vorzugsweise wenn Informationen über große Entfernungen ohne Verzögerung übertragen werden.
Патент Григория Грабового номер 2163419

Patent für PRK-1U in den USA

№ US 12,144,599 B2
Titel des Erfindungspatents:
DEVICE OF DEVELOPMENT OF CONCENTRATIONS OF ETERNAL LIFE PRK-1U IS OF THREE-MODES
(„Gerät der Entwicklung der Konzentrationen des ewigen Lebens PRK-1U Drei-Modus“)
Patentnummer: US 12,144,599 B2
Patentdatum:
19. November 2024
Vorläufige Patentanmeldung Priorität:
9. Juli 2018
Патент Григория Грабового на прибор ПРК-1У
Патент Григория Грабового на прибор ПРК-1У
Patentinformationen auf der Website des US-Patent- und Markenamts
Geben Sie die Patentnummer 12144599 in die Suchleiste ein.
Grigorii Petrovich Grabovoi hat vom US-Patent- und Markenamt das folgende Patent für seine Erfindung «Gerät zur Entwicklung der Konzentrationen des ewigen Lebens PRK-1U mit drei Modi» erhalten.
„Gerät der Entwicklung der Konzentrationen des ewigen Lebens PRK-1U Drei-Modus“

Angaben zur Erfindung

  • Nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten, dargelegt in 35 USC 101 und 35 USC 112(a) oder gemäß dem vor-AIA 35 USC 112, erster Absatz, führen die Experten Arbeiten durch, die Folgendes feststellen:

    « ii) Die Zuverlässigkeit wird aus der Sicht eines Fachmanns auf diesem Gebiet bewertet, unter Berücksichtigung der Offenlegung von Informationen und jeglicher anderer Nachweise (z. B. Prüfdaten, Erklärungen oder Aussagen von Fachleuten auf diesem Gebiet, Patente oder Druckschriften), die die Behauptungen des Anmelders bestätigen. »
  • Daher wurden alle Protokolle und Nachweise zu den Prüfungen des PRK-1U, PRK-1UM, der Gerätesysteme, sowohl die vorhandenen Protokolle und Nachweise als auch die auf Anfrage bei unabhängigen Institutionen erhaltenen, alle Erklärungen und Meinungen von Experten auf diesem Gebiet, die in den wissenschaftlich-technischen Gutachten des PRK-1U und der Systeme 3, 14, 22, 25 und anderer Gerätegruppen dargelegt sind, alle verwendeten Patente auf Erfindungen von Grigori Grabovoi sowie seine Druckveröffentlichungen von Fachleuten auf diesen Gebieten, die beim US-Patent- und Markenamt arbeiten, auf ihre Zuverlässigkeit überprüft.
  • Gemäß 35 U.S.C. § 112 ist erforderlich, dass die Patentanmeldung eine „schriftliche Beschreibung“, die „Ausführbarkeit“ und die „beste Art“ der Erfindung enthält. Das bedeutet, dass der Anmelder die Erfindung und deren Ausführungsweise detailliert beschreiben muss, um deren Reproduzierbarkeit sicherzustellen.
  • Somit verwirklichen die in dem beanspruchten Teil des Patents dargelegten Informationen, in der Patentformel, das, was im Titel des Patents angegeben ist, wissenschaftlich und praktisch nachgewiesen und in der detaillierten Patentbeschreibung dargelegt, die die Technologie zur Gewährleistung des ewigen Lebens für alle durch die Entwicklung von Konzentrationen enthält.
Three-mode device PRK-1U
Mit der Erteilung des Patents für die Erfindung des Geräts zur Entwicklung der Konzentrationen des ewigen Lebens PRK-1U mit drei Modi gemäß der geltenden Gesetzgebung der Vereinigten Staaten (35 U.S.C. 101 INVENTIONS PATENTABLE. (Public Law 112-29, sec. 33, 125 Stat. 284 (16. Sept. 2011)) wurde Folgendes festgestellt:
  • Das Gerät ist funktionsfähig und entspricht den in der detaillierten Patentbeschreibung angegebenen und beanspruchten Funktionen, es ist nützlich.
  • Das Gerät ist für die industrielle Anwendung geeignet.
  • Das Gerät ist neu, da es vor der Erfindung im Stand der Technik weltweit nicht bekannt war.
Gemäß der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten (35 U.S.C. § 112) werden die im Erfindungspatent aufgezeichneten Angaben auf ihre Zuverlässigkeit überprüft, wodurch die Zuverlässigkeit der folgenden im Erfindungspatent «DEVICE OF DEVELOPMENT OF CONCENTRATIONS OF ETERNAL LIFE PRK-1U IS OF THREE-MODES» aufgezeichneten Angaben nachgewiesen wurde:

Patent für PRK-1UM in Griechenland

№ 1010960
Name des Patents für die Erfindung:
«ΣΥΣΚΕΥΗ ΑΝΑΠΤΥΞΗΣ ΤΗΣ ΣΥΓΚΕΝΤΡΩΣΗΣ ΠΟΥ ΑΠΟΤΕΛΕΙΤΑΙ ΑΠΟ ΤΡΕΙΣ ΛΕΙΤΟΥΡΓΙΕΣ ΚΑΙ ΜΙΑ ΜΕΘΟΔΟ ΥΛΟΠΟΙΗΜΕΝΗ ΣΕ ΥΠΟΛΟΓΙΣΤΗ ΠΟΥ ΧΡΗΣΙΜΟΠΟΙΕΙΤΑΙ ΣΤΟ ΙΔΙΟ»
("Gerät zur Entwicklung der Konzentration, bestehend aus drei Funktionen und einer auf einem darin verwendeten Computer implementierten Methode")
Erweiterter Name der Erfindung gemäß Punkt 8 der Beschreibung:
«Η συσκευή είναι τριών τρόπων και μπορεί επίσης να αναφέρεται ως συσκευή συγκέντρωσης στην αιώνια ζωή PRK-1UM τριών τρόπων»
(«Dreimodus-Gerät, das auch als Dreimodus-PRK-1UM-Gerät zur Entwicklung der Konzentration des ewigen Lebens bezeichnet werden kann»)
Patentnummer der Erfindung: 1010960
Anmeldedatum: 10. Juni 2024
Erteilungsdatum des Patents: 25. Mai 2025
Патент Григория Грабового на прибор ПРК-1УМ
Die Informationen zum Patent befinden sich auf Seite 43 des Patent-Bulletins auf der Website der Griechischen Organisation für gewerbliches Eigentum
„Vorrichtung zur Entwicklung der Konzentrationen des Ewigen Lebens PRK-1UM Drei-Modi“

Informationen zur Erfindung

Grigorii Petrovich Grabovoi erhielt ein Patent für die Erfindung „Vorrichtung zur Entwicklung der Konzentrationen des ewigen Lebens PRK-1UM Dreimodus“ von der Griechischen Organisation für gewerbliches Eigentum (OBI).
Bei der Patenterteilung dieser Erfindung wurde das Prinzip der Steuerung angewendet, das den Namen des technischen Geräts um eine Bezeichnung erweitert, welche die Funktion des ewigen Lebens enthält. Dies schuf einen Präzedenzfall, der feststellt, dass unter dem Namen eines technischen Geräts ein zweiter Name existieren kann, der die Funktion dieser Technologie für das ewige Leben enthält. Dieser Präzedenzfall setzt das kollektive Bewusstsein in Richtung der Ausweitung von Technologien mit der Funktion für das ewige Leben in Bewegung.
Das „Gerät zur Entwicklung der Konzentrationen des Ewigen Lebens PRK-1UM mit drei Modi“ stellt eine Modifikation des „Geräts zur Entwicklung der Konzentrationen des Ewigen Lebens PRK-1U mit drei Modi“ dar, das mit dem Buchstaben „M“ (für Modifiziert) abgekürzt wird. Daher ist es ebenfalls durch das Erfindungspatent US 12,144,599 B2 geschützt, das Grigori Grabovoi vom United States Patent and Trademark Office am 19. November 2024 erteilt wurde, mit Priorität ab dem 9. Juli 2018, für den Teil, der dem PRK-1U entspricht. Es ist zusätzlich dadurch geschützt, dass das US-Patent für die Erfindung gleichzeitig mit dem Schutz des PRK-1U gemäß der detaillierten Patentbeschreibung auch dessen Modifikationen schützt.
Informationen über das US-Patent für die Erfindung sind auf der Website des USPTO verfügbar (Geben Sie die Patentnummer 12144599 in die Suchleiste ein).

Im Teil, der die Modifikationen betrifft, ist das „Gerät zur Entwicklung der Konzentrationen des Ewigen Lebens PRK-1UM mit drei Modi“ ebenfalls durch die Eintragung als Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 20 2024 103 073 U1 vom 10. Juni 2024 geschützt.
Informationen zur Gebrauchsmustereintragung auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts (Der Link funktioniert nur, wenn Sie auf der Website registriert sind).
  • Somit wird die durch das griechische Erfindungspatent Nr. 1010960 für das „Gerät zur Entwicklung der Konzentrationen des Ewigen Lebens PRK-1UM mit drei Modi“ erteilte technische Lösung bestätigt und zusätzlich durch das US-Erfindungspatent Nr. US 12,144,599 B2 sowie durch die Gebrauchsmustereintragung Nr. DE 20 2024 103 073 U1 in Deutschland geschützt.
  • Da die Patente infolge unabhängiger staatlicher Prüfungen in verschiedenen Ländern erteilt wurden, haben die Geräte PRK-1U und PRK-1UM den einzigartigen Status von Erfindungen von globaler Bedeutung mit internationalem Rechtsschutz erhalten.
  • Diese Patente haben weltweit eine rechtliche Grundlage für eine ganze Klasse von Erfindungen geschaffen, die die Lehre von Grigori Grabovoi im Bereich technischer Geräte zur Gewährleistung des ewigen gesunden Lebens für alle umsetzen.
  • Der Wert liegt nicht nur im Schutz der Geräte selbst, sondern auch darin, dass ein neuer Zweig des geistigen Eigentums entstanden ist, in dem die Technologie zur Entwicklung des Bewusstseins zur Sicherstellung des ewigen gesunden Lebens für alle auf der Ebene offizieller Patentämter anerkannt wurde.
DER RECHTLICHE SCHUTZ DER GERÄTE PRK-1U UND IHRER MODIFIKATION PRK-1UM IN DREI LÄNDERN HAT NICHT NUR JURISTISCHE, SONDERN AUCH SYMBOLISCHE BEDEUTUNG
  • USA – ein junges Land, das heute eine führende Rolle in der Welt in Bezug auf wissenschaftliche Errungenschaften und Innovationen einnimmt. Die Anerkennung des Geräts auf der Ebene eines US-Patents bestätigt dessen Übereinstimmung mit den strengsten Kriterien der Weltwissenschaft und -technologie.
  • Griechenland – die Wiege der antiken Wissenschaft. Die Patentanmeldung in Griechenland verknüpft das Gerät symbolisch mit der ältesten Tradition der Umsetzung von Wahrheit und Harmonie.
  • Deutschland – ein Land, das für seine Ingenieurschulen, präzise Technologien und angewandte Wissenschaften bekannt ist. Die Registrierung des Gebrauchsmusters in Deutschland belegt die technologische und praktische Relevanz des Geräts und seinen Platz unter den technischen Innovationen von globaler Bedeutung.
ПРК-1У и ПРК-1УМ приборы
Der Schutz der Geräte in den USA, Griechenland und Deutschland spiegelt nicht nur die Universalität der Erfindung selbst wider, sondern vereint auch unterschiedliche Ebenen der menschlichen Zivilisation – von den ältesten wissenschaftlichen Traditionen bis hin zu modernen technologischen Führungsmächten. Dies bestätigt einmal mehr, dass diese Geräte einen globalen Beitrag zur Entwicklung des Bewusstseins und zur Sicherung des ewigen gesunden Lebens für alle leisten.
Der rechtliche Schutz der Geräte hat folgende Ebenen etabliert
Dies sind die einzigen patentierten Geräte in der Geschichte, bei denen der Gegenstand des Schutzes ein Gerät ist, das von staatlichen Patentämtern bestätigt wurde und für die Entwicklung der Konzentrationen des Ewigen Lebens bestimmt ist. Dieses Gerät konzentriert das Bewusstsein, das das Ewige gesunde Leben und Ereignisse des Ewigen Lebens verwirklicht.
Nachweis der Funktionsweise des Geräts gemäß der Beschreibung der Ausführungsformen
Gemäß der Gesetzgebung Griechenlands (Artikel 5 des Gesetzes Nr. 1733/1987) werden die im Erfindungspatent aufgezeichneten Informationen auf Richtigkeit überprüft, wodurch die Authentizität der folgenden im Patent Nr. 1010960 enthaltenen Daten nachgewiesen wird:
Name des Patents für die Erfindung:
A DEVICE OF DEVELOPMENT OF CONCENTRATION COMPRISING THREE MODES AND A COMPUTER-IMPLEMENTED METHOD USED IN THE SAME
Patentnummer der Erfindung: NL2037915
Anmeldedatum: 10. Juni 2024
Patenterteilungsdatum: 8. Januar 2026
Патент Григория Грабового на прибор ПРК-1УМ

Patent für PRK-1UM den Niederlanden

№ NL2037915
Informationen zum Patent befinden sich auf der Website des Niederländischen Patentamts sowie auf der angegebenen Website.
Name des Patents für die Erfindung:
A DEVICE OF DEVELOPMENT OF CONCENTRATION COMPRISING THREE MODES AND A COMPUTER-IMPLEMENTED METHOD USED IN THE SAME
Patentnummer der Erfindung: 2025/04853
Patent angemeldet am: 25. März 2026
Patent erteilt am: 6. Mai 2026
Патент Григория Грабового на прибор ПРК-1УМ

Patent für PRK-1UM in Südafrika

№ 2025/04853
Informationen zum Patent sind auf Seite 49 des Patentjournals auf der Website der Companies and Intellectual Property Commission der Republik Südafrika verfügbar.
Der Name des Gebrauchsmusters gemäß Absatz 54 der Beschreibung:
Ein Gerät zur Entwicklung der Konzentration mit drei Modi.
Erweiterter Name des Gebrauchsmusters gemäß Abschnitt 8 der Beschreibung:
Konzentrationsgerät für ewiges Leben PRK-1UM Dreimodusgerät
Gebrauchsmusternummer: DE 20 2024 103 073 U1
Datum der Antragstellung: 10 June 2024 10 Juni 2024
Datum der Registrierung: 13 Dezember 2024
Datum der Veröffentlichung im Patentblatt: 23. Januar 2025

Gebrauchsmuster für PRK-1UM in Deutschland

№ DE 20 2024 103 073 U1

Informationen zum Gebrauchsmodell

Grigorii Petrovich Grabovoi hat das „Gerät zur Entwicklung von Konzentrationen des ewigen Lebens PRK-1UM Drei-Modus“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Gebrauchsmuster angemeldet.
Bei der Anmeldung wurde das Kontrollprinzip angewendet, indem der Name des technischen Geräts um einen Namen erweitert wurde, der die Funktion für das ewige Leben enthält. Dadurch wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der festlegt, dass unter dem Namen des Geräts ein zweiter Name stehen kann, der die Funktion dieses Geräts für das ewige Leben enthält. Dies lenkt das kollektive Bewusstsein in diese Richtung, nämlich der Erweiterung des Geräts mit einer Funktion für das ewige Leben.
„Das Gerät zur Entwicklung von Konzentrationen des ewigen Lebens PRK-1UM mit drei Modi“ bezieht sich auf die Modifikation des „Geräts zur Entwicklung von Konzentrationen des ewigen Lebens PRK-1U mit drei Modi“, das in abgekürzter Form mit dem Buchstaben „M“ (Modifiziert) geschrieben wird. Daher ist es auch durch ein Patent für eine Patent für eine Erfindung geschützt , das Grigori Grabovoi vom US-Patent- und Markenamt am 19. November 2024 mit Priorität vom 9. Juli 2018 erteilt wurde, da dieses Patent gleichzeitig mit dem Schutz des PRK-1U gemäß der detaillierten Beschreibung des Patents auch die Modifikation des PRK-1U schützt.
Informationen zum Erfindungspatent auf der Website des US Patent and Trademark Office (Geben Sie die Patentnummer 12144599 in die Suchleiste ein).
Die Überprüfung der Gültigkeit der von Grigori Grabovoi im Rahmen der Registrierung eines Gebrauchsmusters bereitgestellten Informationen
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Die Überprüfung der Gültigkeit der von Grigori Grabovoi im Rahmen der Registrierung eines Gebrauchsmusters bereitgestellten Informationen im Kontext des bestehenden Wissens und der bestehenden Technologien, der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und der industriellen Anwendbarkeit wurde gemäß der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland gemäß den folgenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt:

„Die Sachverständigenprüfung im Rahmen von Gebrauchsmusteranmeldungen in Deutschland umfasst neben der Überprüfung der Richtigkeit der Informationen auch die Überprüfung der Gültigkeit der vom Antragsteller bereitgestellten Informationen. Nach deutschem Recht müssen Sachverständige sicherstellen, dass die in den Dokumenten enthaltenen Informationen nicht nur sachlich, sondern auch im Kontext des bestehenden Wissens und der bestehenden Technologie logisch begründet sind.

1.Überprüfung der Gültigkeit von Informationen im Rahmen der Prüfung

Das deutsche Patent- und Gebrauchsmusterrecht verlangt von den Prüfern, dass sie nicht nur die vom Anmelder vorgelegten Fakten, sondern auch deren Gültigkeit beurteilen. Dabei geht es um mehrere zentralen Aspekte:

*Neuerung: Gemäß § 3 des Gebrauchsmustergesetzes und § 1 des Patentgesetzes (PatG) muss eine Gebrauchsmusteranmeldung Neuheit aufweisen, d. h. der Vorschlag muss neu und für Fachleute auf dem betreffenden Gebiet der Technik nicht naheliegend sein. Die Expertenüberprüfung umfasst eine Analyse, inwieweit die vom Anmelder vorgelegten Informationen logisch als neu begründet sind. Wenn die Behauptung der Neuheit auf Informationen beruht, die bereits bekannt oder veröffentlicht sind, müssen diese Informationen hinsichtlich ihrer Neuheit überprüft und begründet werden.
*Erfindungshöhe: In § 4 des Gebrauchsmustergesetzes (Gebrauchsmustergesetz, GebrMG)
Darin wird festgelegt, dass ein Gebrauchsmuster nicht nur neu sein muss, sondern auch eine erfinderische Tätigkeit aufweisen muss, die für Fachleute auf dem betreffenden Gebiet nicht offensichtlich sein darf. Experten prüfen, ob die vom Antragsteller vorgeschlagenen Lösungen nicht offensichtlich sind und ob sie ausreichend logisch begründet sind. Wenn der Antragsteller beispielsweise behauptet, dass sich seine Lösung von bestehenden Technologien unterscheidet, beurteilen Experten, inwieweit dieser Unterschied einen realen und praktischen Wert hat.
*Industrieanwendbarkeit: Nach § 5 des Gebrauchsmustergesetzes (Gebrauchsmustergesetz, GebrMG), Das Gebrauchsmuster muss gewerblich anwendbar sein. Experten prüfen, inwieweit das vorgeschlagene Modell im Hinblick auf seine tatsächliche Möglichkeit der industriellen Anwendung gerechtfertigt ist. Wenn der Anmelder Aussagen zur Anwendbarkeit vorlegt, müssen Experten prüfen, inwieweit diese im Kontext der aktuellen Technologien und Bedingungen realistisch und logisch gerechtfertigt sind.

2. Bewertung der technischen und rechtlichen Gültigkeit der angegebenen Informationen

Wenn Experten Informationen aus vom Antragsteller eingereichten Dokumenten entnehmen, vergleichen sie nicht nur die Fakten mit bekannten Quellen, sondern bewerten auch den logischen Zusammenhang zwischen den bereitgestellten Informationen und dem vorhandenen wissenschaftlichen oder technischen Wissen. Zum Beispiel:
*Wenn der Anmelder ein neues Verfahren oder Gerät deklariert, prüfen Experten, ob die deklarierten Eigenschaften des Verfahrens oder Geräts logisch aus bekannten Technologien und Prinzipien folgen. Dies ist wichtig für die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit.
* Behauptet der Antragsteller, sein Modell verfüge über bestimmte Funktionalitäten oder Eigenschaften, müssen die Experten sicherstellen, dass dies den gemachten Angaben entspricht und wissenschaftlich begründet ist.

3. Überprüfungsprozess und Validierungsprozess

Nach § 48 (1) des Patentgesetzes (PatG) führen Sachverständige des Bundespatentamts (DPMA) eine Prüfung auf Grundlage der vom Anmelder vorgelegten Tatsachen und Unterlagen durch. Die Sachverständigen sind verpflichtet, nicht nur die sachliche Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, sondern auch zu beurteilen, ob die beanspruchte Lösung rechtmäßig und gerechtfertigt ist.
Der Prüfungsprozess umfasst folgende Schritte:
*Prüfung der Unterlagen des Antragstellers: Der Experte analysiert, ob die vom Antragsteller bereitgestellten technischen Daten und Informationen der Realität und Logik bestehender Technologien entsprechen.
*Vergleich mit bekannten Lösungen: Um Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu prüfen, suchen Experten in bekannten Quellen wie Patenten und wissenschaftlichen Veröffentlichungen nach ähnlichen Lösungen.
*Bewertung der technischen Machbarkeit: Die Gutachter müssen sicherstellen, dass sich die präsentierten Lösungen logisch aus vorhandenen Kenntnissen und Technologien weiterentwickeln.

4. Rechtliche Aspekte der Überprüfung der Gültigkeit von Informationen

*Grundsätze von Treu und Glauben: Nach § 7 Patentgesetz, Der Antragsteller ist verpflichtet, genaue und wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Der Prüfer ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die gemachten Angaben rechtmäßig sind und nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.
* Pflichten des Prüfers: Der Prüfer muss alle angegebenen technischen und rechtlichen Aspekte sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass die Anmeldung nicht nur den formalen Anforderungen entspricht, sondern auch tatsächlich legitime Neuerungen widerspiegelt.

Abschluss
Bei der Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen in Deutschland prüfen Experten daher nicht nur die sachliche Richtigkeit der vom Anmelder bereitgestellten Informationen, sondern analysieren auch die Gültigkeit dieser Informationen im Kontext des vorhandenen Wissens und der vorhandenen Technologie. Sie beurteilen, inwieweit die beanspruchten Lösungen neu, logisch begründet und anwendbar sind, und prüfen ihre Übereinstimmung mit technischen und rechtlichen Standards.“

Nach deutschem Recht (§ 48 (1) Patentgesetz (PatG)) Die im Gebrauchsmuster aufgezeichneten Informationen werden auf Richtigkeit überprüft, was die Richtigkeit der folgenden im Gebrauchsmuster aufgezeichneten Informationen beweist DE 20 2024 103 073 U1:
Bezeichnung des Gebrauchsmusters:
A DEVICE OF DEVELOPMENT OF CONCENTRATION COMPRISING THREE MODES
Gebrauchsmusternummer: 2003275
Anmeldedatum: 10. Juni 2024
Registrierungsdatum: 16. Oktober 2024
Gültigkeitsdauer: 11. Juni 2031
Патент Григория Грабового на прибор ПРК-1УМ

Gebrauchsmuster für PRK-1UM in Griechenland

№ 2003275
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